Der Rat für Stadtentwicklung setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern wirtschaftlich und politisch unabhängiger Institutionen zusammen, die für die Stadtentwicklung Berlins und der Region arbeiten, forschen und lehren. Als Teil der aktiven Bürgerschaft und im öffentlichen Interesse wurde der Rat für Stadtentwicklung im Jahr 2000 gegründet, um gemeinsam notwendige Erneuerungen einzuleiten, Missstände zu benennen und Fehlentwicklungen zu verhindern.
Folgende Institutionen arbeiten gegenwärtig im Rat für Stadtentwicklung mit:
– Aktiv für Architektur (AfA)
– Architektenkammer Berlin
– Architekten- und Ingenieurverein zu Berlin und Brandenburg e.V. (AIV)
– Baukammer Berlin
– Bund Deutscher Architektinnen und Architekten Berlin (BDA)
– Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure, Landesverband Berlin (BDB)
– Bund Deutscher Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten (BDLA), Landesgruppe Berlin-Brandenburg
– Deutscher Werkbund Berlin (DWB)
– Hermann-Henselmann-Stiftung
– Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung e.V. (SRL), Regionalgruppe Berlin-Brandenburg
Statut Rat für Stadtentwicklung
Federführung und Koordination für den Rat für Stadtentwicklung erfolgt im Jahr 2023 durch den BDB Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V.
Kontakt: rfs@bdb-berlin-brandenburg.de