Stellungnahme des Rates für Stadtentwicklung Berlin zu den Hochhausplanungen am Alexanderplatz in ihrer Wirkung auf den Fernsehturm sowie zur Gestaltungsqualität und Angebotsvielfalt des Ortes 

Der Fernsehturm ist ein überregional bedeutsames Stadtzeichen Berlins, dessen Fernwirkung bei allen künftigen Hochhausplanungen in dessen weiteren Umfeld zwingend zu beachten ist. 

Der Alexanderplatz ist vom wichtigsten und verkehrsreichsten Platz im Zentrum Ostberlins zu einem bedeutenden gesamtstädtischen Ort geworden. Im Ergebnis der Planungsgeschichte seit 1990 befindet sich der Platz in einem permanenten Wandel, dessen Abschluss derzeit nicht absehbar ist. Der Alexanderplatz als Hochhausstandort steht mehrheitlich außer Zweifel, zu einzelnen Planungen besteht aber aktueller Verständigungsbedarf. Nachdem es seit Festsetzung der ersten Bebauungspläne 1999 eine lange Ruhephase gab, entstehen seit einigen Jahren die ersten neuen Hochhäuser nach dem 2015 überarbeiteten Masterplan. 

Für den Rat für Stadtentwicklung war es irritierend, dass es bei dem laufenden Hochhausbau am Kaufhaus am Alexanderplatz ohne einen demokratischen Prozess und ohne städtebauliche Begründung zu einer nachträglichen Planungsänderung bezüglich der Gebäudehöhe gekommen ist. Offen ist zudem, ob dadurch eine planungsrechtlich negative Vorbildwirkung für künftige Vorhaben entsteht. Im Masterplan für den Alexanderplatz wird eine dreigeteilte vertikale Ordnung vorgegeben, die durch die meisten laufenden und geplanten Projekte nicht umgesetzt wird. Deshalb hält der Rat es aktuell für sinnvoll und erforderlich, eine erneute Debatte über laufende und künftige Projekte anzustoßen. 

Unsere Forderung: 

In einem fachöffentlichen Dialogprozess mit Senat und Bezirk sollen die wesentlichen Fragen und Konsequenzen der Planungsänderungen der letzten Jahre erörtert werden mit dem Ziel, die Grundideen des städtebaulichen Konzepts für den Alexanderplatz nochmals zu klären und schrittweise zu verwirklichen. 

Zukunft des zum Erliegen gekommenen Hochhausprojektes am Alexa an der Grunerstraße 

Der Stillstand des Bauvorhabens für das Hochhaus am Alexa sollte seitens des Landes für Verhandlungen mit dem Investor und für Veränderungen des Bebauungsplanes genutzt werden. Dieser Hochhausstandort steht in Bezug auf die Sichtbeziehungen von der Karl-Marx-Allee zum Fernsehturm seit langem in der Kritik. 

Die Verhandlungsoptionen reichen von Rückkauf über neue Höhenbegrenzungen (ca. 130 m analog des ehemaligen Hotel Stadt Berlin, zumindest auch schlanker ab 54 m Höhe des Hauses des Lehrers) bis zur Reduzierung der geplanten Nutzungen und Volumina. 

Zukunft des möglichen Hochhauses am Geschäftshaus Saturn an der Alexanderstraße 

Bei dem Projekt nach einem Entwurf von Frank Gehry bestehen bisher keine planungsrechtlichen Festlegungen. Nachdem das Land Berlin Anfang der 2000er Jahre dem Wunsch des Investors nach Verschiebung des Hochhausstandortes innerhalb des neuen Baublocks gefolgt war, ist bisher die notwendige Änderung des Bebauungsplanes nicht erfolgt. Der mögliche Hochhausstandort wird bei Realisierung der bestehenden Planung für den Alexanderplatz Teil eines Hochhausclusters an der Alexanderstraße sein. Daher sollten die Einzelvorhaben in Beziehung zueinander und in ihrer Wirkung auf den Alexanderplatz und den Fernsehturm insbesondere hinsichtlich Höhenentwicklung und Volumina sorgfältig überprüft werden. 

Unsere Forderung: 

Langfristige Sicherung der wesentlichen Sichtbeziehungen und der Silhouettenwirkung des Berliner Fernsehturms als bedeutendes Stadtzeichen mit einem Konzept für künftige Hochhäuser unter Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeiten. 

Dem Rat für Stadtentwicklung ist es darüber hinaus ein wichtiges Anliegen, die Gestalt- und Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raumes am Alexanderplatz zu steigern. Im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Berliner Mitte sind einige Gestaltungsvorhaben im Freiraum in räumlicher Nähe vorgesehen. Diese sollten in einem Gesamtkonzept zusammengeführt werden. Hinzu muss die Stärkung attraktiver öffentlicher und Publikumsnutzungen am Alexanderplatz kommen, z.B. durch ergänzende öffentliche Nutzungen im Kaufhausgebäude und durch die Kuratierung von Freiraumnutzungen jenseits kommerzieller Events. 

Unsere Forderung: 

Stärkung der gestalterischen und funktionalen Qualitäten des Ortes mit einer integrierten Gesamtkonzeption für den öffentlichen Raum. 

Stellungnahme des Rats für Stadtentwicklung Berlin zur Zukunft von Tempelhofer Feld und Flughafengebäude 

Das Tempelhofer Feld bietet einen Naherholungsraum von sozialer, ökologischer und historischer Bedeutung, die weit über sein direktes Umfeld hinausreicht. International war und ist es zu einem einzigartigen Wahrzeichen der Stadt Berlin geworden. Die herausragende Stellung des Tempelhofer Feldes für zahlreiche BerlinerInnen wurde nicht nur bereits durch einen Volksentscheid bestätigt, sondern auch durch kreative Pioniernutzungen, eine umfangreiche Beteiligung und manifestiert sich heute täglich in dessen vielfältiger und intensiver Nutzung mit stetig wachsender BesucherInnenzahl. 

Um sich vom erfolgreichen Volksentscheid aus dem Jahr 2014 zu lösen, bedarf es aus Sicht des Rates für Stadtentwicklung zwingender Argumente, die zur Zeit nicht gegeben sind. Vielmehr sollten die bereits bestehenden ausgewiesenen Flächen für den Wohnungsbau an anderen Orten der Stadt zügiger realisiert werden. Eine Randbebauung des Tempelhofer Feldes würde keinen Beitrag zur schnellen Problemlösung darstellen. 

Der Rat für Stadtentwicklung Berlin kritisiert an den aktuellen Bemühungen des Senats um eine bauliche Entwicklung des Tempelhofer Feldes sowohl die inhaltliche Ausrichtung als auch die Prioritätensetzung. Die Ergebnisse aus den Dialogwerkstätten und des Wettbewerbs haben gezeigt, dass trotz der erneuten politischen Initiative 

 keine tragfähige Grundlage für eine Randbebauung geschaffen werden konnte. Als zusätzlicher Erkenntnisgewinn entstand ein offenkundig neuer Konsens, dass eine Randbebauung auf der Neuköllner Seite nicht sinnvoll ist. 

Eine evtl. Randbebauung wäre wegen des hohen Erschließungsaufwandes unwirtschaftlich im Segment des notwendigen bezahlbaren Wohnraums. Sie würde aber vor allem das Feld banalisieren und den für diesen Ort charakteristischen Eindruck von Weite zerstören. Die ehemalige Flughafenanlage mit den charakteristischen Landebahnen in ihrer historischen Bedeutung wäre nicht länger erfahrbar. Die Offenheit des Tempelhofer Feldes zur Stadt und dessen Einsehbarkeit von allen umgebenden Verkehrsräumen sind wesentliche Qualitäten. Diese sollten nicht leichtfertig und kurzsichtig verspielt werden. 

Wünschenswert wäre hingegen die Verbesserung der Zugänglichkeit, insbesondere von Süden. Dazu gehört die bessere Erschließung des vorhandenen Gewerbegebiets zwischen Autobahn und Feld an der Oberlandstraße. Der Wettbewerb für das dafür notwendige Brückenbauwerk fand 2012 statt. Die Umsetzung für damals geschätzte 4,2 Millionen Euro erfolgte bis heute nicht, eine baldige Realisierung wäre zu begrüßen. 

Statt auf das Tempelhofer Feld sollte der Senat seinen Fokus auf das Gebäude des Flughafen Tempelhofs und dessen direktes Umfeld richten. Der derzeit erreichte Nutzungs- und Sanierungsstand seit der Schließung im Jahr 2008 ist beschämend und entspricht nicht den Ambitionen der Stadt. Hier braucht es eine bessere Kooperation der Verantwortlichen, einen mutigen denkmalpflegerischen Umgang und verlässliche Finanzierungszusagen. Für die notwendige energieeffiziente Sanierung und Ertüchtigung sowie den künftigen Betrieb bedarf es öffentlicher und Publikumsnutzungen (zum Beispiel das Integrieren der ZLB, von Bildungs-, Freizeit-, Sport- und Kulturangeboten) und weiterer KooperationspartnerInnen, auch aus dem privaten und zivilgesellschaftlichen Raum. Zu klären ist außerdem, wie in Zukunft das Zusammenspiel und die städtebauliche Einbindung dieser Monumentalstruktur in die angrenzende, bestehende Nachbarschaft aussehen könnte. 

In einem Zukunftskonzept für den Gebäudebestand hingegen sollten neue Wohnformen, z.B. ergänzende oder integrierte Wohn-Atelier-Nutzungen, eine nicht unbedeutende Rolle spielen. Denn die Vision 2030+ besagt, dass das Flughafengebäude ein Ort für Kunst, Kultur und Kreativität werden soll. Hierfür sollten auch die notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. 

Über derzeit laufende Maßnahmen zur Gebäudeertüchtigung (Dachsanierung, technische Infrastruktur etc.) ist eine größere Transparenz erforderlich. Die konzeptionellen Debatten zur Zukunft des Gebäudeensembles, die derzeit vom Senat, der Projektgesellschaft mit einigen FachpartnerInnen geführt werden, sollten für die interessierte Stadt- und Fachöffentlichkeit geöffnet werden. Reale und finanzierbare Bedürfnisse der Stadt und der angrenzenden Stadtteile sind dabei genauer zu bestimmen. 

Als kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Attraktivität des Areals bieten sich die regelmäßige Öffnung der Haupthalle und die Zugänglichkeit des Feldes durch das Gebäude sowie die Belebung des Vorplatzes/Ehrenhofes im Zusammenhang mit der geplanten Neugestaltung des Platzes der Luftbrücke an.