Statut

1.

Der Rat für Stadtentwicklung Berlin hat sich im Januar 2000 zusammengeschlossen, um Sach- und Fachverstand Berlins zu bündeln und öffentlich wirksam zu machen. Der Rat setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern von wirtschaftlich und politisch unabhängigen Institutionen zusammen, die für die Stadtentwicklung Berlins und der Region arbeiten, forschen und lehren. Der Name „Rat für Stadtentwicklung Berlin“ manifestiert das Bestreben, als Teil der aktiven fachbezogenen Zivilgesellschaft und im öffentlichen Interesse gemeinsam zu handeln, um notwendige Erneuerungen einzuleiten, Missstände zu benennen und Fehlentwicklungen zu verhindern.

2.

Ziel des Rates für Stadtentwicklung Berlin ist es, fachliche Kompetenz und Engagement für eine gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung und Baukultur zusammenzuführen und in die politischen Entscheidungsprozesse einzubringen.

3.

Folgende Institutionen arbeiten gegenwärtig im Rat für Stadtentwicklung Berlin mit:

  • AfA – Aktiv für Architektur
  • Architektenkammer Berlin
  • Architekten- und Ingenieurverein zu Berlin und Brandenburg e.V. (AIV)
  • Baukammer Berlin
  • Bund Deutscher Architektinnen und Architekten (BDA), Landesverband Berlin e.V.
  • Bund Deutscher Baumeister (BDB), Architekten und Ingenieure e.V.,
    Landesverband Berlin-Brandenburg
  • Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA) Landesgruppe Berlin/Brandenburg e.V.
  • Deutscher Werkbund Berlin (DWB) e.V.
  • Hermann Henselmann Stiftung (HHS)
  • Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL) e.V.

Jede Institution benennt eine stimmberechtigte Vertretung. Die Vorsitzenden der Institutionen sollten von Fall zu Fall persönlich an den Beratungen teilnehmen.
Über die Aufnahme neuer Institutionen beschließt der Rat mit einer dreiviertel Mehrheit.

4.

Aus dem Kreis der Mitglieder werden Vorschläge zu Themen gemeinsamen Handelns gemacht und zur Beschlussfassung vorbereitet.

Der Rat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Institutionen vertreten sind und wenn mit einer Frist von mindestens 7 Tagen eine Einladung zur Sitzung unter Angabe der Tagesordnung erfolgt. Die Beschlussfassung erfolgt mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Vertretenden. In Ausnahmefällen können Beschlüsse auch brieflich, fernmündlich, online oder per E-Mail gefasst werden.

Werden Beschlüsse nicht einstimmig gefasst, gibt es Gegenstimmen oder Enthaltungen, so ist in geeigneter Weise festzuhalten, welche Mitglieder namentlich zu dem Mehrheitsbeschluss beigetragen haben. Damit ist sicherzustellen, dass durch Beschlüsse des Rates für Stadtentwicklung Berlin der abweichende Wille einzelner Mitglieder respektiert wird. Dies kann wie folgt formuliert werden: „Der Rat für Stadtentwicklung Berlin hat mehrheitlich durch die nachfolgend aufgeführten Institutionen beschlossen:

Jede vertretene Institution kann unabhängig von Beschlüssen des Rates die jeweils eigenen Aktivitäten verfolgen, sollte die übrigen Vertretenden jedoch informieren.

5.

In etwa jährlichem Wechsel übernimmt eine der Institutionen die Federführung und Koordinierung, führt Vorsitz und Protokoll. Deren Vertretende kommen nach Vereinbarung – mindestens vierteljährlich – zur Beratung zusammen.

6.

Über die Arbeit des Rates soll in den Mitteilungsmedien der Institutionen berichtet werden. Die öffentlichen Medien sind nach Absprache von der jeweils federführenden Institution zu informieren.

Jede Institution übernimmt die Kosten ihrer eigenen Leistungen. Durch Wechsel der Federführung ist eine möglichst gleichmäßige finanzielle Belastung der Institutionen zu gewährleisten. Bei gemeinsamen öffentlichen Veranstaltungen ist vorab die Finanzierung zu klären, die die unterschiedliche Finanzkraft der einzelnen Institutionen berücksichtigen muss.