Stellungnahme des Rates für Stadtentwicklung Berlin zu den Hochhausplanungen am Alexanderplatz in ihrer Wirkung auf den Fernsehturm sowie zur Gestaltungsqualität und Angebotsvielfalt des Ortes 

Der Fernsehturm ist ein überregional bedeutsames Stadtzeichen Berlins, dessen Fernwirkung bei allen künftigen Hochhausplanungen in dessen weiteren Umfeld zwingend zu beachten ist. 

Der Alexanderplatz ist vom wichtigsten und verkehrsreichsten Platz im Zentrum Ostberlins zu einem bedeutenden gesamtstädtischen Ort geworden. Im Ergebnis der Planungsgeschichte seit 1990 befindet sich der Platz in einem permanenten Wandel, dessen Abschluss derzeit nicht absehbar ist. Der Alexanderplatz als Hochhausstandort steht mehrheitlich außer Zweifel, zu einzelnen Planungen besteht aber aktueller Verständigungsbedarf. Nachdem es seit Festsetzung der ersten Bebauungspläne 1999 eine lange Ruhephase gab, entstehen seit einigen Jahren die ersten neuen Hochhäuser nach dem 2015 überarbeiteten Masterplan. 

Für den Rat für Stadtentwicklung war es irritierend, dass es bei dem laufenden Hochhausbau am Kaufhaus am Alexanderplatz ohne einen demokratischen Prozess und ohne städtebauliche Begründung zu einer nachträglichen Planungsänderung bezüglich der Gebäudehöhe gekommen ist. Offen ist zudem, ob dadurch eine planungsrechtlich negative Vorbildwirkung für künftige Vorhaben entsteht. Im Masterplan für den Alexanderplatz wird eine dreigeteilte vertikale Ordnung vorgegeben, die durch die meisten laufenden und geplanten Projekte nicht umgesetzt wird. Deshalb hält der Rat es aktuell für sinnvoll und erforderlich, eine erneute Debatte über laufende und künftige Projekte anzustoßen. 

Unsere Forderung: 

In einem fachöffentlichen Dialogprozess mit Senat und Bezirk sollen die wesentlichen Fragen und Konsequenzen der Planungsänderungen der letzten Jahre erörtert werden mit dem Ziel, die Grundideen des städtebaulichen Konzepts für den Alexanderplatz nochmals zu klären und schrittweise zu verwirklichen. 

Zukunft des zum Erliegen gekommenen Hochhausprojektes am Alexa an der Grunerstraße 

Der Stillstand des Bauvorhabens für das Hochhaus am Alexa sollte seitens des Landes für Verhandlungen mit dem Investor und für Veränderungen des Bebauungsplanes genutzt werden. Dieser Hochhausstandort steht in Bezug auf die Sichtbeziehungen von der Karl-Marx-Allee zum Fernsehturm seit langem in der Kritik. 

Die Verhandlungsoptionen reichen von Rückkauf über neue Höhenbegrenzungen (ca. 130 m analog des ehemaligen Hotel Stadt Berlin, zumindest auch schlanker ab 54 m Höhe des Hauses des Lehrers) bis zur Reduzierung der geplanten Nutzungen und Volumina. 

Zukunft des möglichen Hochhauses am Geschäftshaus Saturn an der Alexanderstraße 

Bei dem Projekt nach einem Entwurf von Frank Gehry bestehen bisher keine planungsrechtlichen Festlegungen. Nachdem das Land Berlin Anfang der 2000er Jahre dem Wunsch des Investors nach Verschiebung des Hochhausstandortes innerhalb des neuen Baublocks gefolgt war, ist bisher die notwendige Änderung des Bebauungsplanes nicht erfolgt. Der mögliche Hochhausstandort wird bei Realisierung der bestehenden Planung für den Alexanderplatz Teil eines Hochhausclusters an der Alexanderstraße sein. Daher sollten die Einzelvorhaben in Beziehung zueinander und in ihrer Wirkung auf den Alexanderplatz und den Fernsehturm insbesondere hinsichtlich Höhenentwicklung und Volumina sorgfältig überprüft werden. 

Unsere Forderung: 

Langfristige Sicherung der wesentlichen Sichtbeziehungen und der Silhouettenwirkung des Berliner Fernsehturms als bedeutendes Stadtzeichen mit einem Konzept für künftige Hochhäuser unter Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeiten. 

Dem Rat für Stadtentwicklung ist es darüber hinaus ein wichtiges Anliegen, die Gestalt- und Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raumes am Alexanderplatz zu steigern. Im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Berliner Mitte sind einige Gestaltungsvorhaben im Freiraum in räumlicher Nähe vorgesehen. Diese sollten in einem Gesamtkonzept zusammengeführt werden. Hinzu muss die Stärkung attraktiver öffentlicher und Publikumsnutzungen am Alexanderplatz kommen, z.B. durch ergänzende öffentliche Nutzungen im Kaufhausgebäude und durch die Kuratierung von Freiraumnutzungen jenseits kommerzieller Events. 

Unsere Forderung: 

Stärkung der gestalterischen und funktionalen Qualitäten des Ortes mit einer integrierten Gesamtkonzeption für den öffentlichen Raum. 

Die AVUS – eine Hommage an das Auto verschwindet

Noch die letzte Biegung, dann geht es schnurgerade. Die Autobahn ist auf beiden Seiten von dichtem Wald gesäumt, irgendwann zeigt sich am Horizont der Funkturm – jetzt ist es nicht mehr weit. Und wenn sich dann auf der linken Seite die Tribünenränge erheben, geht alles ganz schnell: Zwischen Schilderwald die steilen Rampen runter, am ICC vorbei, das immer aussieht, als wäre es gerade aus einem Science-Fiction- Film gefallen, schon ist man mitten in der Stadt. Für Berlinerinnen wie Besucherinnen gleichermaßen bildet diese unverwechselbare Abfolge einen Stadteingang nach Berlin, einen Ort, der vielleicht mit sentimentalen Kindheitserinnerungen verbunden ist oder, wenn man in der Prä-Navigationsgeräte-Zeit hinter dem Steuer saß und sich dem Autobahndreieck nährte – mit Angstschweiß, die falsche Abfahrt zu nehmen.

Die Entflechtung des mit reichlich Schildern gespickten Knotens aus Spuren, Rampen und von Ampeln dicht gefolgten Abfahrten ist aus Sicht vieler Autofahrenden sicher eine edle Mission, auch wenn es sie nicht davon abhalten dürfte, über die mit diesem Umbau verbundene jahrelange Baustelle zu fluchen. Aber sie kostet einen hohen Preis: Denn die AVUS, die Automobil-Verkehrs- und Übungsstraße, auf der man sich hier Richtung Berlin nähert und zu der die Tribünen wie auch der, heute als Raststätte genutzte, Zielrichterturm gehörten, steht wie kaum ein anderer Ort für die Automobilgeschichte in Deutschland.
Eng verknüpft mit der Entwicklung des benachbarten Messegeländes eröffnete hier 1921, nach 12 Jahren Planung und Bau, die erste ausschließliche Autostraße und erste Autorennstrecke Deutschlands. 1940 wurde sie verstaatlicht und in das Autobahnnetz integriert. Etwa 20 Jahre später erfolgte dann der Anschluss an die Stadtautobahn. Die längste Zeit ihres Bestehens hatte die Avus damit eine Doppelfunktion: Als Rennstrecke und als Autobahn mit einzigartigem Charakter. Erst 1998 wurde der Rennbetrieb endgültig eingestellt.

Als Denkmal ist die AVUS noch heute, passenderweise nur mit dem Auto, erfahrbar. Doch mit der aktuell von der DEGES, der 1991 gegründeten Projektmanagementgesellschaft „Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH“, entwickelten Neuplanung des Autobahndreiecks Funkturm, sollen zentrale Bereiche der AVUS von der neuen Autobahn abgeschnitten werden. Im derzeitigen Entwurf ist vorgesehen, die Autobahn noch vor den Tribünen nach Süden zu verschwenken, lediglich das Tribünendach und der Mercedesstern auf dem Zielrichterturm wären noch aus der Ferne, versteckt hinter Schallschutzwänden zu erahnen.

Diese Planung, die von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen wurde, führt zu Konsequenzen, die das Stadtbild an diesem ikonischen Ort deutlich verändern wird. Auch das nachgeschobene städtebauliche Werkstattverfahren wird in seinem Ergebnis diesem einzigartigen, geschichts-trächtigen Stadteingang kaum gerecht: Flächenzuschnitte und Rahmenbedingungen wurden deutlich von der rein funktional ausgerichteten Verkehrsplanung geprägt und führen zu einer Zergliederung des Stadt- und Landschaftsraum in einzelne Stadtinseln.

In Bezug auf die AVUS scheint die vorliegende, rein funktional gedachte Planung der DEGES kaum noch veränderlich. Mit einigen einfachen Maßnahmen ließe sich aber noch eine Schadensbegrenzung erzielen: Angefangen bei dem Einsatz von transparenten Schallschutzelementen und der Zielvorgabe, keine weitere Störung der Sichtbeziehung durch Gebäude oder Pflanzungen herbeizuführen. Darüber hinaus sollte im dann abgeklemmten und aufgehobenen Straßenabschnitt, zwischen Tribünen, Zielrichterturm und Resten der Nordkurve, die räumliche Beziehung der Bauten zueinander nachvollziehbar bleiben. Hierfür wäre es denkbar, auch in Zukunft die Fahrbahnbeläge in diesem Areal, inklusive der Überführung an der Jafféstraße zu erhalten. Diese könnten, ähnlich wie auf dem Tempelhofer Feld, für Veranstaltungen oder als Radwege nachgenutzt werden. Eine Nutzung wie derzeit angedacht, als Logistikpunkt für die Messe, ist dem Ort wie auch seiner Geschichte nicht angemessen. Hier ist aus unserer Sicht dringend eine Überarbeitung der Planung erforderlich!


Es ist schon erstaunlich, wie in dieser Stadt, die sich durch eine lebendige Diskussionskultur auszeichnet, die vorgesehene Umgestaltung eines wesentlichen, stadtprägenden Eingangs so wenig Beachtung findet. Die historisch gewachsenen, wie auch diese „modernen“ Stadttore sind es wert, mehr Aufmerksamkeit zu erhalten und sie nicht allein monofunktionalen Anforderungen zu unterwerfen, denn sie begrüßen und laden ein in unsere Stadt Berlin.


Stellungnahme des Rats für Stadtentwicklung Berlin zur Verlagerung und Konzentration der Zentral- und Landesbibliothek (ZLB) in das Quartier 207 an der Friedrichstraße

Ausgangslage

Die ZLB mit ihren derzeitigen Standorten in Mitte (Berliner Stadtbibliothek – BStB) und Kreuzberg (Amerika-Gedenkbibliothek – AGB) ist die meistbesuchte Kultureinrichtung Berlins. Berlin steht (noch) zu seiner Entscheidung, die ZLB an einem Ort zu konzentrieren. Für die Errichtung eines Neubaus ist der Standort Blücherstraße an der AGB vorgesehen und die städtebauliche Machbarkeit nachgewiesen. Ein Wettbewerb hat noch nicht stattgefunden. Die Finanzierung ist nicht gesichert.
Die mutmaßlich kostengünstigere Herrichtung eines bestehenden Gebäudes ist eine verlockende Alternative. Diese hat nicht nur erhebliche ökologische Vorteile, sondern würde auch eine viel schnellere Nutzung ermöglichen. Daher stehen nur zwei Möglichkeiten im Raum: Das „Jahrhundertangebot“ im Quartier 207 zu nutzen oder das Projekt erneut auf unbestimmte Zeit zu vertagen.

Daten und Zahlen

Bedarfsanforderungen der ZLB:
35.000 qm Nutzungsfläche (Q 207) entsprechen den Bedarfsanforderungen der ZLB
(mit Ausnahme von etwa 3.000 qm Magazinflächen, die weiterhin am Westhafen verbleiben sollen).

Davon:

  • 21.000 qm Publikumsflächen (das wären dreimal mehr als an den beiden Standorten zusammen)
  • 8.000 qm Büro- und Hintergrundbereiche (ist darstellbar)
  • 7.000 qm Magazinflächen (Bedarf: 14.000 qm); davon 4.000 qm Westhafen weiternutzen

Q 207:

  • 26.500 qm Nutzflächen oberirdisch
  • 8.500 qm Nutzfläche in den Untergeschossen
  • On Top 14 Wohnungen

Der Rat für Stadtentwicklung Berlin plädiert aus einer Reihe baulich-funktionaler, verkehrlicher, stadträumlicher und ökologischer Gründe für die Nutzung des Angebotes, die ZLB in den Räumlichkeiten des heutigen Kaufhauses Lafayette anzusiedeln. Im Einzelnen ist hierfür auschlaggebend:

Die Baulich-funktionale Bewertung

  • Bedarfsgerechtigkeit für Umnutzung
  • Angemessene Nachnutzung einer Architekturikone in zentraler Lage
  • kurze Realisierungszeit, kein aufwändiges Bau- und Umzugsmanagement
  • Bibliothek plus – Öffentlicher Begegnungsort
  • Innere und äußere Transparenz der Bebauung unterstreicht / unterstützt geplante Nutzung

Die Verkehrliche Bewertung

  • Bestmögliche Anbindung an ÖPNV – Q 207 zentral und landesweit bestens erreichbar (Bahnhof Friedrichstraße ist ein zentraler ÖPNV-Knoten und Umsteigepunkt, hier kreuzen sich in 600 m Entfernung so viele ÖPNV-Linien (R-, S-, U-Bahn, Tram), so dass alle Richtungen, alle Innen- und Außenbezirke, auch über die Landesgrenzen hinaus, perfekt angebunden sind. Bei jährlich 1,5 Mio. Besucherinnen ein ganz zentraler Vorteil (die ZLB rechnet mit einer perspektivischen Verdoppelung der Besucherinnen-Zahlen).
  • In den Untergeschossen ausreichend Platz für Fahrradparkplätze, ggf. auch für Archive

Die Stadträumliche Bewertung

  • Prominenz des Standortes: Sowohl die Friedrichstraße wie auch das Gebäude mit der markanten Glasfassade von Jean Nouvel weisen einen hohen Bekanntheitsgrad auf und sind schon heute Ziel vieler Besucherinnen und Besucher.
  • Umbau vor Neubau – Mangel an Alternativen, größerer bebaubarer landeseigener Grundstücke in zentralen Lagen
  • Nähe zu den jetzigen Bibliotheksstandorten Blücherplatz und Breite Straße (gewachsene Wegebeziehungen); AGB-Standort als möglicher Tandemstandort auf der U6-Achse (für ergänzende Magazinflächen?)

Die Ökologische Bewertung

  • Kein Neubau / Erhalt grauer Energie / Einsparung von zusätzlichen Ressourcen
  • Dadurch erheblich geringerer Entsorgungs- und Transportaufwand
  • Keine Inanspruchnahme von unbebauten Grundstücken bzw. Grünflächen
  • Gute Erreichbarkeit im Umweltverbund
  • Die (Übertragungs- / Ausstrahleffekte) Spillover-Effekte
  • Transformationsprojekt mit hoher, bundesweiter Strahlkraft
  • Urbane Belebung der Friedrichstraße und des gesamten Standort-Umfeldes – Verhinderung einer (weiteren) Banalisierung und Verödung der Friedrichstraße durch eine zukünftige Büronutzung (so der jetzige Bauantrag des Eigentümers)
  • Nicht-kommerzieller Magnet

Noch zu klärende / offene Aspekte

  • Finanzielle Sicherstellung (Kauf, Mietkauf, Anmietung, ggf. Akquise gesellschaftliche Mitfinanzierung (Bildungs-Euro))
  • Baulicher Zustand / Baujahr 1996 und Möglichkeiten der ökologischen Verbesserung
  • Urheberrechtliche Zustimmung zum Umbau (Jean Nouvel ist bei den alternativen Planungen bereits involviert)
  • Anpassungsbedarf Klimatisierung / Belichtung / Haustechnik / Brandschutz
  • Ggf. weitere notwendige Magazinflächen, bestenfalls am Standort Friedrichstraße statt am Westhafen (Untergeschosse der Quartiere 206 und 205)
  • Durchführung eines RPW-Architekturwettbewerbs angesichts der hohen funktionalen, gestalterischen und bautechnischen Anforderungen unter angemessener Beteiligung von Jean Nouvel
  • Beteiligung der Anrainer*innen und relevante Stakeholder
  • Strategie zur Stabilisierung des Standortes Friedrichstraße
  • Nachnutzung der landeseigenen Standorte in Mitte (Berliner Stadtbibliothek – BStB) und Kreuzberg (Amerika-Gedenkbibliothek – AGB) durch bevorzugt Landeseigene Unternehmen.
  • Berücksichtigung der Staatsbibliothek und Beteiligung aller weiteren relevanten Stakeholder


Fazit

Alle aufgeführten Argumente sprechen für den zentralen Standort der ZLB durch Umnutzung des Q 207. Die Möglichkeit einer (zeitweise) gemeinsamen Nutzung mit der Staatsbibliothek erhöht die Attraktivität des Standortes, ermöglicht Synergien und erweitert ggf. die Finanzierungsmöglichkeiten.
Als Zusammenschluss von Fachleuten unterstützt der Rat für Stadtentwicklung Berlin das Projekt nachdrücklich. Es sollte kein politischer Zankapfel sein, sondern als Chance und Gewinn für die ganze Stadt begriffen und genutzt werden. Weitere Schritte zur Umsetzung wären aus unserer Sicht:

  • finanzielle Grundsatzklärung auf Landesebene, ggf. mit Beteiligung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz bzw. des Bundes
  • Letter of Intent / Vorvertrag mit dem Grundstückseigentümer (Kaufabsicht, Exklusiv(verhandlungs)recht über einen zu bestimmenden Zeitraum (Planungssicherheit), zu klärende Fragen auf beide Seiten)
  • Klärung der Perspektiven der bisherigen Standorte Amerika-Gedenkbibliothek (AGB) und Berliner Stadtbibliothek (BStB) (beide stehen unter Denkmalschutz) und deren Sicherung als öffentliche Kulturorte
  • Etablierung einer Abstimmungsrunde mit Anrainern in Friedrichstraße und Umgebung zur gemeinsamen Entwicklung einer Strategie/eines Managements zur Belebung der Friedrichstraße.

Berlin, 24.06.2024 Rat für Stadtentwicklung Berlin

  • Aktiv für Architektur (AfA)
  • Architektenkammer Berlin
  • Architekten- und Ingenieurverein zu Berlin und Brandenburg e.V. (AIV)
  • Baukammer Berlin
  • Bund Deutscher Architektinnen und Architekten Berlin (BDA)
  • Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V. (BDB), Landesverband Berlin-Brandenburg
  • Bund Deutscher Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten (BDLA), Landesgruppe Berlin-Brandenburg
  • Deutscher Werkbund Berlin (DWB)
  • Hermann-Henselmann-Stiftung
  • Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung e.V. (SRL), Regionalgruppe Berlin-Brandenburg

Stellungnahme des Rats für Stadtentwicklung Berlin zum StEP-Wohnen 2040

Der Rat für Stadtentwicklung Berlin begrüßt die Aufstellung StEP-Wohnen 2040.

  • Der Rat für Stadtentwicklung Berlin hält die im StEP-Wohnen 2040 präsentierten Neubauzahlen von 100.000 neue Wohnungen bis Ende 2026 für nicht realisierbar. Der private Wohnungsbau ist durch die Zins- und Baukostenentwicklung nahezu zum Erliegen gekommen und wird nicht ausreichend durch öffentliche Wohnungsbauprogramme kompensiert. Viele der – vergleichsweise einfach – zu entwickelnden Flächen sind bereits bebaut; die nun noch zur Verfügung stehenden Standorte weisen deutlich höhere Konfliktpotentiale und Planungskomplexität auf. Dies beeinflusst zusätzlich die Planungsdauer und die Baukosten.
  • Wir empfehlen bundesrechtliche Initiativen für verbesserte Rahmenbedingungen, da diese nicht allein durch die Kommune bzw. das Land Berlin kompensiert werden können. Zu nennen sind insbesondere ein neues Gesetz zur Wohnungsgemeinnützigkeit, ein angemessenes Instrument zur gezielten Durchsetzung von Innenentwicklung, eine Boden(wert)-Reform mit der Orientierung auf nachhaltige Ertragswerte und ein angemessene Flexibilisierung des Planungsrechts. 
  • Für die kleinteilige Innenentwicklung an Standorten mit 50 Wohneinheiten oder weniger, wurde im StEP-Wohnen 2040 das zweithöchste Potential für Wohnungsbau in Berlin ermittelt. Der Rat für Stadtentwicklung Berlin fordert hieraus die richtigen Schlüsse zu ziehen und die „kleinteilige Innenentwicklung“ besonders in den Fokus zu nehmen. Um dieses Potential besser zu auszuschöpfen, braucht es in erster Linie eine proaktive Planung der öffentlichen Hand für Gebiete mit Nachverdichtungspotentialen, auf deren Grundlage auch Vorgaben für Bauwillige formuliert und Förderungen ausgereicht werden können. Dafür und für die Beschleunigung von Prozessen sind mehr Fachpersonal auf Bezirksebene sowie eine effektivere Digitalisierung und verbindlichere Kooperation aller Beteiligten erforderlich.
  • Der StEP-Wohnen 2040 hält richtigerweise an dem generellen Ziel fest, den Anteil des gemeinwohlorientierten Wohnraums auf 50 Prozent zu erhöhen. Er liefert allerdings keine ausreichenden Antworten, wie dieses Ziel erreicht werden soll. Um bei allen Vorhaben einen Anteil von mindestens 50% gemeinwohlorientierten Wohnungen[1] sicherzustellen, muss eine Kombination von planungsrechtlichen Vorgaben, auskömmlicher Wohnraumförderung (oder bei den Landesunternehmen Eigenkapitalausstattung) und Unterstützung gemeinwohlorientierter Bauherr:innen realisiert werden.
  • Die Potentiale neuer, „dichter, urbaner“ Stadtquartiere an den objektiv geeigneten Orten für eine integrierte Planung und zukunftsorientierte, insbesondere quartiersbezogene Lösungen sollten bestmöglich genutzt werden. Angesichts des derzeit erkennbaren Bedarfs wäre eine zwar konfliktvermeidende aber weniger vorteilhafte Verdichtung, hier vor allem auf der Grünen Wiese im langfristigen Effekt das deutlich belastendere Szenario.   

Berlin, 10.06.2024
Rat für Stadtentwicklung Berlin

  • Aktiv für Architektur (AfA)
  • Architektenkammer Berlin
  • Architekten- und Ingenieurverein zu Berlin und Brandenburg e.V. (AIV)
  • Baukammer Berlin
  • Bund Deutscher Architektinnen und Architekten Berlin (BDA)
  • Bund Deutscher Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten (BDLA), Landesgruppe Berlin-Brandenburg
  • Deutscher Werkbund Berlin (DWB)
  • Hermann-Henselmann-Stiftung
  • Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung e.V. (SRL), Regionalgruppe Berlin-Brandenburg

[1] Gemeinwohlorientierte Wohnungen heißt hier sozial und mietpreisgedämpft für alle Haushaltsgrößen.