Stellungnahme des Rats für Stadtentwicklung Berlin zum StEP-Wohnen 2040

Der Rat für Stadtentwicklung Berlin begrüßt die Aufstellung StEP-Wohnen 2040.

  • Der Rat für Stadtentwicklung Berlin hält die im StEP-Wohnen 2040 präsentierten Neubauzahlen von 100.000 neue Wohnungen bis Ende 2026 für nicht realisierbar. Der private Wohnungsbau ist durch die Zins- und Baukostenentwicklung nahezu zum Erliegen gekommen und wird nicht ausreichend durch öffentliche Wohnungsbauprogramme kompensiert. Viele der – vergleichsweise einfach – zu entwickelnden Flächen sind bereits bebaut; die nun noch zur Verfügung stehenden Standorte weisen deutlich höhere Konfliktpotentiale und Planungskomplexität auf. Dies beeinflusst zusätzlich die Planungsdauer und die Baukosten.
  • Wir empfehlen bundesrechtliche Initiativen für verbesserte Rahmenbedingungen, da diese nicht allein durch die Kommune bzw. das Land Berlin kompensiert werden können. Zu nennen sind insbesondere ein neues Gesetz zur Wohnungsgemeinnützigkeit, ein angemessenes Instrument zur gezielten Durchsetzung von Innenentwicklung, eine Boden(wert)-Reform mit der Orientierung auf nachhaltige Ertragswerte und ein angemessene Flexibilisierung des Planungsrechts. 
  • Für die kleinteilige Innenentwicklung an Standorten mit 50 Wohneinheiten oder weniger, wurde im StEP-Wohnen 2040 das zweithöchste Potential für Wohnungsbau in Berlin ermittelt. Der Rat für Stadtentwicklung Berlin fordert hieraus die richtigen Schlüsse zu ziehen und die „kleinteilige Innenentwicklung“ besonders in den Fokus zu nehmen. Um dieses Potential besser zu auszuschöpfen, braucht es in erster Linie eine proaktive Planung der öffentlichen Hand für Gebiete mit Nachverdichtungspotentialen, auf deren Grundlage auch Vorgaben für Bauwillige formuliert und Förderungen ausgereicht werden können. Dafür und für die Beschleunigung von Prozessen sind mehr Fachpersonal auf Bezirksebene sowie eine effektivere Digitalisierung und verbindlichere Kooperation aller Beteiligten erforderlich.
  • Der StEP-Wohnen 2040 hält richtigerweise an dem generellen Ziel fest, den Anteil des gemeinwohlorientierten Wohnraums auf 50 Prozent zu erhöhen. Er liefert allerdings keine ausreichenden Antworten, wie dieses Ziel erreicht werden soll. Um bei allen Vorhaben einen Anteil von mindestens 50% gemeinwohlorientierten Wohnungen[1] sicherzustellen, muss eine Kombination von planungsrechtlichen Vorgaben, auskömmlicher Wohnraumförderung (oder bei den Landesunternehmen Eigenkapitalausstattung) und Unterstützung gemeinwohlorientierter Bauherr:innen realisiert werden.
  • Die Potentiale neuer, „dichter, urbaner“ Stadtquartiere an den objektiv geeigneten Orten für eine integrierte Planung und zukunftsorientierte, insbesondere quartiersbezogene Lösungen sollten bestmöglich genutzt werden. Angesichts des derzeit erkennbaren Bedarfs wäre eine zwar konfliktvermeidende aber weniger vorteilhafte Verdichtung, hier vor allem auf der Grünen Wiese im langfristigen Effekt das deutlich belastendere Szenario.   

Berlin, 10.06.2024
Rat für Stadtentwicklung Berlin

  • Aktiv für Architektur (AfA)
  • Architektenkammer Berlin
  • Architekten- und Ingenieurverein zu Berlin und Brandenburg e.V. (AIV)
  • Baukammer Berlin
  • Bund Deutscher Architektinnen und Architekten Berlin (BDA)
  • Bund Deutscher Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten (BDLA), Landesgruppe Berlin-Brandenburg
  • Deutscher Werkbund Berlin (DWB)
  • Hermann-Henselmann-Stiftung
  • Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung e.V. (SRL), Regionalgruppe Berlin-Brandenburg

[1] Gemeinwohlorientierte Wohnungen heißt hier sozial und mietpreisgedämpft für alle Haushaltsgrößen.